Waldbrandverordnung in Kraft

22.06.2021

Mit dem heutigen Tag tritt die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im gesamten Bezirk in Kraft.

Was bedeutet das genau?
Durch die heißen Sommer, die wir in letzter Zeit immer öfter haben, werden unsere Wälder immer trockener. Unachtsam ausgelöste Waldbrände können verheerende Folgen für uns Menschen und die Tiere die darin leben haben kann und müssen daher unbedingt vermieden werden.

Schutzmaßnahmen:
1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Ein Missachten dieser Verordnung ist Strafbar!

Diese Verordnung gilt vorraussichtlich bis zum 31.10.2021.


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